Der Markt Reisbach hat am 13.12.2016 beschlossen, ein Planverfahren zur Neuaufstellung einer Einbeziehungssatzung für den Bereich Oberkenading Ost einzuleiten. Die Satzung umfasst eine Teilfläche des Grundstückes mit der Flurnummer 481 Gemarkung Reith. Diese Teilfläche wird gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Oberkenading einbezogen.
Der Geltungsbereich liegt nördlich zur Ortsstraße Oberkenading östlich zum bestehenden Anwesen Scheuwimmer. Ein Planentwurf ist vom Büro Kirschner-Eschlwech erarbeitet worden.
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Die aktuellen Planungsunterlagen in
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Die Unterlagen liegen auch im Rahmen der
Auslegung zur Einsicht bereit.
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