Bauleitplanung Markt Reisbach

Stand der Unterlagen: 26.1.2017 - Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB -

 
 

 

Der Markt Reisbach hat am 13.12.2016 beschlossen, ein Planverfahren zur Neuaufstellung einer Einbeziehungssatzung für den Bereich Oberkenading Ost einzuleiten. Die Satzung umfasst eine Teilfläche des Grundstückes mit der Flurnummer 481 Gemarkung Reith. Diese Teilfläche wird gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Oberkenading einbezogen.

 

 Der Geltungsbereich liegt  nördlich zur Ortsstraße Oberkenading östlich zum bestehenden Anwesen Scheuwimmer. Ein Planentwurf ist vom Büro Kirschner-Eschlwech erarbeitet worden.

Die aktuellen Planungsunterlagen in digitaler Form können  hier geladen werden, indem man  untenstehenden Link betätigt. Zum Betrachten ist der kostenlose Acrobat Reader notwendig.

Sollten Probleme auftreten oder Sie einen Papierplan benötigen,  geben Sie uns bitte unter der Mailadresse anton.hafeneder@reisbach.de oder der Telefonnummer 08734-4927 Bescheid.

Die Unterlagen liegen auch im Rahmen der Auslegung  zur Einsicht bereit.

Einbeziehungssatzung