Der Marktgemeinderat des Marktes Reisbach hat in seiner Sitzung am 7.3.2017 beschlossen, zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes im Bereich „Haberkirchen -West“ den bestehenden Flächennutzungs- und Landschaftsplan zu ändern und einen qualifizierten Bebauungs- und Grünordnungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen.
Die Planungsfläche befindet sich am westlichen Ortsrand von Haberskirchen nördlich zur Kreisstraße DGF 14. Die Gesamtfläche im Geltungsbereich beträgt insgesamt ca. 2,18 ha und ist wie folgt umgrenzt:
im Norden Flurnummer 41 Gemarkung Haberskirchen
im Süden Flurnummern 34/3 und 23 Gemarkung Haberskirchen
im Westen Flurnummer 43 Gemarkung Haberskirchen
im Osten Flurnummern 35, 40/2, 34/3, 34/1, 41/2, 41/9 und 41/3 Gemarkung Haberskirchen und umfasst folgende Grundstücke: Flurnummern 34, 42 (T) und 23 (T) Gemarkung Haberskirchen
Die aktuellen Planungsunterlagen in
digitaler Form können hier geladen werden, indem man
untenstehende Links betätigt. Zum Betrachten ist der kostenlose Acrobat
Reader notwendig.
Sollten Probleme auftreten oder Sie einen Papierplan benötigen,
geben Sie uns bitte unter der Mailadresse
anton.hafeneder@reisbach.de oder der Telefonnummer 08734-4927 Bescheid.
Die Unterlagen liegen auch im Rahmen der
Auslegung im Rathaus (Zimmer 18) zur Einsicht bereit.
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