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Bauleitplanung Markt Reisbach

Stand der Unterlagen: 23.5.2017 - öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB -

 
 

 

Der Marktgemeinderat des Marktes Reisbach hat in seiner Sitzung am 7.3.2017 beschlossen, zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes im Bereich „Haberkirchen -West“ den bestehenden Flächennutzungs- und Landschaftsplan zu ändern und einen qualifizierten Bebauungs- und Grünordnungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen.

Die Planungsfläche befindet sich am westlichen Ortsrand von Haberskirchen nördlich zur Kreisstraße DGF 14. Die Gesamtfläche im Geltungsbereich beträgt insgesamt ca. 2,18 ha und ist wie folgt umgrenzt:

 im Norden Flurnummer 41 Gemarkung Haberskirchen

 im Süden Flurnummern 34/3 und 23 Gemarkung Haberskirchen

 im Westen Flurnummer 43 Gemarkung Haberskirchen

im Osten Flurnummern 35, 40/2, 34/3, 34/1, 41/2, 41/9 und 41/3 Gemarkung Haberskirchen und umfasst folgende Grundstücke: Flurnummern 34, 42 (T) und 23 (T) Gemarkung Haberskirchen

Die aktuellen Planungsunterlagen in digitaler Form können  hier geladen werden, indem man  untenstehende Links betätigt. Zum Betrachten ist der kostenlose Acrobat Reader notwendig.

Sollten Probleme auftreten oder Sie einen Papierplan benötigen,  geben Sie uns bitte unter der Mailadresse anton.hafeneder@reisbach.de oder der Telefonnummer 08734-4927 Bescheid.

Die Unterlagen liegen auch im Rahmen der Auslegung  im Rathaus (Zimmer 18) zur Einsicht bereit.

Entwurf Änderung Flächennutzungsplan

Entwurf Bebauungs- und Grünordnungsplan